Diese Website wird von autorisierten Stadtführern verwaltet - Weitere Informationen folgen nachstehend.
Laut italienischem Gesetz ist es untersagt, die berufliche Tätigkeit des Stadtführers auszuüben, wenn keine diesbezügliche berufliche Qualifikation besteht (Gesetz Nr. 217 vom 17.05.1983).
Daher haben Sie das Recht, bevor Sie in einer italienischen Stadt eine Führung reservieren, vom Stadtführer, bei dem Sie den Dienst beanspruchen möchten, die Vorlage seiner Berufsqualifikation zu fordern (Lizenz), bevor Sie zum Vertragsabschluss schreiten.
Auf der Grundlage dieser Reglementierung genügt es sowohl in Italien als auch im größten Teil der europäischen Staaten nicht, Lehrer, Kunsthistoriker oder Kulturverband zu sein, um die berufliche Tätigkeit des Stadtführers auszuüben. Die Grundvoraussetzung dafür ist und bleibt die Lizenz, die zur Ausübung dieses Berufs in der Stadt oder auf dem Gebiet, auf dem man die Tätigkeit ausüben möchte, qualifiziert. Das gilt sowohl für Dienste, die Sie direkt beim Stadtführer reservieren möchten, als auch bei Reservierungen im Reisebüro.
Noch bevor ein weiterer Titel angegeben wird (Lehrer, Kunsthistoriker, Architekt oder Kulturverband) hat derjenige, an den Sie sich gewandt haben, nachzuweisen, dass er die Qualifikation zum Stadtführer für das Gebiet oder die Stadt, in der er seine Tätigkeit ausübt, besitzt.
Nur die autorisierten Stadtführer sind dazu qualifiziert, Personen oder Gruppen von Personen bei der Besichtigung von Standorten, Museen, Kunstgalerien einer Stadt zu begleiten.
Damit man in Italien so wie in der Mehrheit der EU-Staaten ein autorisierter Stadtführer wird, hat der Kandidat eine Prüfung zu bestehen, die von der öffentlichen Behörde mit Kompetenzen auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs einberufen wird ( in Italien sind das die Region oder die Provinz). Dieses Examen prüft, ob der Kandidat exakte Geschichts-, Geografie-, Kunst-, Architektur- und Museumskenntnisse der Stadt oder des Gebietes besitzt, für das er die Qualifikation erwerben möchte. Außerdem wird eine vertiefte Kenntnis der Kirchen, mit den in ihnen enthaltenen Kunstwerken, des Gebietes und seiner kulturellen Aspekte bewertet. Ein grundlegender Bestandteil der Prüfung besteht in der Bewertung der exakten Kenntnis von mindestens zwei Fremdsprachen.
Die autorisierten Stadtführer bieten den Besuchern einen professionellen Service im Respekt ihrer Kollegen. Das setzt voraus, dass keine Kompromisse akzeptiert werden, die dem Beruf schaden könnten, und dass die Dienstleistung auf korrekte Art und Weise erbracht wird, unter Einhaltung der Gebietsgrenzen, für die die Qualifikation gilt. Der Respekt für den Kunden gebietet, dass die Aufgabe unter Einhaltung der mit den einzelnen Personen, Tourismusdienstleistungserbringern, kulturellen Einrichtungen oder anderen getroffenen Vereinbarungen ausgeführt wird.
Die Stadtführer sind verpflichtet, den Fremdenverkehr und die Umwelt, in dem Gebiet, in dem sie tätig sind, zu schützen und zu diesem Zweck alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und sicherzustellen, dass die Besucher die Umwelt, die örtliche Tierwelt, die Besuchsorte, die Monumente und die örtlichen Traditionen mit höchstem Respekt behandeln.
Die autorisierten Stadtführer haben in der Lage zu sein, mit dem Besucher zuverlässige und aktualisierte Informationen über jeden Aspekt des Lebens der besuchten Orte auch in Bezug auf vorübergehende Ausstellungen, önogastronomische Traditionen des Ortes, Märkte, Messen, Volksfeste und größere Veranstaltungen zu teilen.